Liebe Eltern, sehr geehrte Damen und Herren,

liebe Schüler*innen der Jahrgangsstufen,

erneut erhalten Sie heute von uns Informationen über Änderungen und Anpassungen für den Unterricht nach den Weihnachtsferien, die wir gestern vom Kultusministerium entsprechend angekündigt bekommen haben (siehe ausführliche Fassung in der Anlage). Ich habe die wesentlichen Aussagen hier wieder für Sie zusammengefasst:

  • Grundsätzlichsoll am Präsenzunterricht festgehalten werden. Es werden aber weitere Anpassungen zum Schutz vor der Omikronvariante vorgenommen.
  • Den Schulleitungen werden mit Zustimmung der zuständigen Schulaufsichtsbehörde mehr Entscheidungsspielräume gegeben, sofern der Präsenzunterricht nicht mehr vollständig gewährt werden kann. D.h., wenn alle zur Verfügung stehenden Mittel ausgeschöpft sind und so ein Präsenzunterricht nicht mehr gewährleistet werden kann, können vorübergehend einzelne Klassen oder Lerngruppen oder die gesamte Schule zu Fernunterricht wechseln. Solche Maßnahmen müssen im Abstand von 10 Schultagen regelmäßig überprüft werden. Sollte Fernunterricht notwendig werden, werden wir wie im letzten Lockdown auf das bereits bewährte Verfahren über unsere Lernplattform ISERV umstellen. In diesem Fall können Leih-Tablets (IPADs) für Fernunterricht in begründeten Fällen, wie im letzten Lockdown von der Schule entsprechend verliehen werden. Die Organisation muss dann leider sehr kurzfristig im Einzelfall durchgeführt werden.
  • Im Falle von Fernunterricht sollten dennoch die Schüler*innen der Jahrgangsstufen 1 und 2 in Präsenzunterrichtet unterrichtet werden, sofern die Ressourcen dies zulassen.
  • Darüber hinaus besteht weiterhin die Möglichkeit für Schüler*innen, die durch den Fernunterricht nicht erreicht werden, nach Entscheidung der Schulleitung im Rahmen der vorhandenen Ressourcen Präsenzangebote einzurichten. Organisatorisch müssen diese Schüler*innen dann bei der Notbetreuung eingegliedert werden.
  • Im Falle von Fernunterricht, wird eine Notbetreuung für die Schüler*innen der Klassen 5-7 eingerichtet. Die Notbetreuung deckt den Zeitraum des Schulbetriebs ab, den sie ersetzt. Teilnahmeberechtigt sind Kinder,
    • deren Teilnahme zur Gewährung des Kindeswohls erforderlich ist,
    • deren Erziehungsberechtigte beide in ihrer beruflichen Tätigkeit unabkömmlich sind,
    • die aus sonstigen schwerwiegenden Gründen auf eine Notbetreuung angewiesen sind.

In solchen Fällen sind von den Erziehungsberechtigten folgende Nachweise zu erbringen:

Vorlage einer Bescheinigung des Arbeitgebers, mit der

  • die berufliche Tätigkeit,
  • die Unabkömmlichkeit von dieser Tätigkeit,
  • sowie deren Zeiträume

nachgewiesen werden. Bei Alleinerziehenden muss nur die alleinerziehende Person diesen Nachweis erbringen. Selbstständige legen an der Stelle einer Arbeitgeberbescheinigung eine entsprechende Versicherung, also „Eigenbescheinigung“ vor.

  • Mehrtägige außerunterrichtliche Veranstaltungen(In- und Ausland) sind bis zum 31. März 2022 untersagt. Evtl. wird eine Verlängerung der Untersagung über diesen Zeitpunkt hinaus notwendig.
  • Testungen: In der ersten Woche nach den Weihnachtsferien vom 10.1.-14.1.22 werden täglich Schnelltests durchgeführt. Beschränkung der Ausnahmen vom Testangebot und der Testpflicht: Bisher waren immunisierte Personen von der Testpflicht ausgenommen. Nach den Weihnachtsferien gilt diese Ausnahme nur noch
    • für Personen mit einer Auffrischungsimpfung, der sog. „Booster-Impfung“ sowie
    • für Genesene, die mindestens eine Impfung erhalten haben.
     
  • Maskenpflicht: Die Maskenpflicht bleibt erhalten. Es besteht eine Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske. Die Nutzung einer FFP2-Maske ist weiterhin freiwillig möglich. Bundesgesundheitsminister Lauterbach rät in freiwilliger Form dazu.
  • Isolation und Quarantäne: Wir verweisen hier auf die Anlage „Und was passiert jetzt?“ des Kultusministeriums, die weiterhin gilt. Lediglich für Arbeitnehmer*innen der kritischen Infrastruktur sind hier zukünftig Ausnahmen und Änderungen vorgesehen.

In eigener Sache: Herr Wall hatte vor den Ferien einen Unfall und wird ärztlich attestiert weiterhin leider keinen Präsenzunterricht bis auf weiteres halten können. Dies betrifft die Klassen 5c, 7a, b, c, 9a, b, c, 10a, b, c, J2 Basisfach 2, 3 (für J2 aber nur noch bis zum Halbjahreswechsel) und die Klasse 9a in Englisch. Herr Wall wird entsprechende Aufgaben über ISERV für diese Stunden einstellen. Die Stunden, die stundenplantechnisch an der Schule stattfinden können, werden entsprechend vertreten und beaufsichtigt, Randstunden, z.B. 6. Stunde oder Nachmittagsstunden, werden nicht vertreten, die Aufgaben sind dann von den Schüler*innen zuhause selbstständig zu erledigen.

Die kommenden Wochen werden nach jetziger Sicht herausfordernde werden. Die Coronalage wird deutlich an Dynamik zunehmen und uns immer wieder schnelle Reaktionen und kurzfristige Entscheidungen abverlangen. Es gilt für uns alle, das Beste daraus zu machen, Solidarität und Verständnis zu leben. Wir informieren Sie immer schnellstmöglich per Email in gewohnter Weise.

Bleiben Sie gesund!

Mit freundlichen Grüßen

Stefan Oßwald

 

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Schulsanitäter beim DRK 2023
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Ingrid Schorpp verabschiedet 2023
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Ein besonderserfolgreiches Schuljahr 2023
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Bareiss besucht Störck 2023
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Schüler zu Gast auf Waldbühne 1 2023
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Bundesjugendspiele 2023
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Förderverein besucht Firma Stadler 2023
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Wildbienenhaus 2023
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