Liebe Eltern, sehr geehrte Damen und Herren,

am 14.09.2020, nächsten Montag, starten wir wieder mit dem Schulbetrieb. Es freut uns, dass es nun wieder möglich ist, alle Schülerinnen und Schüler am Störck-Gymnasium zu unterrichten.

Damit der Schulstart gelingen kann, benötigen wir Ihre Mithilfe. Das Schuljahr wird kein normales Schuljahr werden, sondern es ist Regelbetrieb unter Pandemiebedingungengeplant.

Dies bedeutet, dass in diesem Schuljahr Einiges etwas anders als gewohnt ablaufen wird. Alle Schüler werden am ersten Schultag entsprechend informiert und Sie erhalten alle Informationen, wie gewohnt in unserem Elternheftchen am 1.Schultag. Ansonsten haben wir mit Zustimmung der Schulkonferenz für kommendes Schuljahr unsere Kommunikation komplett auf Email umgestellt. Beachten Sie dies bitte.

In der Verordnung des Kultusministeriums über den Schulbetrieb unter Pandemiebedingungen vom 31. August 2020 (s. unten), die am 14. September 2020 in Kraft tritt, ist in § 6 (Ausschluss von der Teilnahme, Betretungsverbot) festgelegt, dass die Erziehungsberechtigten eine Erklärung bezüglich Kontakten, Infektion und Quarantäne für Ihr Schulkind abzugeben haben.

Das Kultusministerium in Baden-Württemberg hat somit festgelegt, dass Sie als Eltern und Erziehungsberechtigte nach allen Ferienzeiten, also auch jetzt nach den Sommerferien, aktiv jeweils vor Schulstart diese Erklärung unterschrieben abgeben müssen.

Ich bitte Sie sehr herzlich, das beiliegende Informationsschreiben des Kultusministeriums aufmerksam zu lesen und die Anlage 1 auszufüllen. D.h., wenn Sie das Formular (s. unten) unterschrieben abgeben, erklären Sie damit, dass kein Ausschlussgrund für den Schulbesuch Ihres Kindes vorliegt. Sollte ein Ausschlussgrund vorliegen, müssen Sie uns schriftlich oder telefonisch darüber informieren und dürfen Ihr Kind nicht zur Schule schicken.

Nehmen Sie dies bitte sehr ernst und gehen Sie ehrlich damit um. Es liegt in unser aller Verantwortung, ob der Schulbetrieb möglichst ohne Coronainfektionen ablaufen kann. Jedem einzelnen sollte bewusst sein, dass er Verantwortung für alle anderen und den Schulbetrieb mitträgt.

Ich bitte Sie die Rückmeldebögen Ihrem Kind verlässlich am kommenden Montag, dem ersten Schultag, mitzugeben, damit Ihre Erklärung sofort zu Beginn der 1. Stunde eingesammelt werden kann. Bis zum Einsammeln der Erklärungen besteht auch Maskenpflicht für alle auf dem Schulgelände und in den Räumen. Erst nach der Abgabe der Erklärungen besteht in den Unterrichtsräumen keine Maskenpflicht mehr, auf den Gängen und dem sonstigen Schulgelände bleibt die Maskenpflicht bis auf Weiteres bestehen.

Ein Schüler, der keine Erklärung am kommenden Montag dabei hat, kann leider nicht beschult werden und muss nach Hause geschickt werden. Ich bitte hier um Verständnis.

Ich hoffe, uns gelingt ein erfolgreicher Schulstart und wünsche Ihren Kindern ein erfolgreiches Schuljahr 2020- 21.

Zufallsgallerie

Bundesjugendspiele 2023
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Achtungserfolg bei Fremdsprachenwettbewerb 2023
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Förderverein besucht Firma Stadler 2023
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Schulsanitäter beim DRK 2023
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Schüler zu Gast auf Waldbühne2 2023
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Debating AG ausgezeichnet 2023
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Bareiss besucht Störck 2023
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Wildbienenhaus 2023
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